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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EuroConnect GmbH Stand 10.2003

Präambel

Die EuroConnect WAN Connectivity Software & Consulting GmbH, nachfolgend „EuroConnect“ genannt, ist ein kommerzieller Anbieter verschiedener im wesentlichen IP-bezogener Dienste.

Zunächst folgen allgemeine Bedingungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit der EuroConnect Anwendung finden, sodann diejenigen besonderen Bedingungen, die abhängig von den durch den Vertragspartner jeweils gewünschten Diensten sind.

Allgemeine Bedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Änderungen der Vertragsbedingungen

1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der EuroConnect erfolgen, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen sowie etwaiger Leistungsbeschreibungen, auf die der Vertragspartner jedoch im Zusammenhang mit den durch den Vertragspartnern gewünschten Leistungen ausdrücklich hingewiesen wird und die unter dem URL „http://www.euroconnect.de/agb.htm“ über das Internet abrufbar sind.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in einen Allgemeinen und mehrere Besondere Teile. Die Bestimmungen des allgemeinen Teils (§§ 1 bis 14) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte von EuroConnect. Insofern in den jeweiligen Besonderen Bedingungen der Geschäftsbedingungen keine von den Vereinbarungen der Allgemeinen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die den Allgemeinen Bedingungen vorgehen, so gelten die Allgemeinen Bedingungen ergänzend auch jeweils für die Besonderen Bedingungen. Die jeweiligen Besonderen Bedingungen gelten nur für die Rechtsgeschäfte, die die entsprechende Leistung zum Vertragsgegenstand haben.

1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn EuroConnect ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn EuroConnect sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

1.5 EuroConnect ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen teilt EuroConnect dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Auf diese Folge weist EuroConnect den Vertragspartner gesondert schriftlich hin. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen, so besteht der Vertrag unverändert fort. EuroConnect steht in diesem Fall in Abweichung von Ziffer 2.3 ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Widerspruchsnachricht zu.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung

2.1 Die Angebote von EuroConnect sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen (E-Mail, Brief oder Telefax) Bestätigung von EuroConnect. Die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos durch EuroConnect sowie Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden können in Abweichung hierzu nur per Brief oder Telefax erfolgen. Die Angestellten von EuroConnect sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Dokumentationen, Werbeaussagen oder sonstige Leistungsdaten stellen reine Beschaffenheitsangaben dar. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und/oder eine Garantieübernahme durch EuroConnect bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

2.3 Soweit nicht anders vereinbart, werden alle Verträge, die nicht Kaufverträge sind, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beiden Vertragsparteien steht ein Recht zur ordentlichen Kündigung erstmals nach Ablauf eines Jahres zu. Danach besteht ein Recht zur Kündigung jeweils zu Ende Juni und Ende Dezember. Die Kündigung muss dabei einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam sein soll, dem anderen Vertragspartner schriftlich zugegangen sein.

der Vertragspartner erklärt, seine Zahlungen endgültig einzustellen,

  • die Kreditauskunft nach § 13.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen negativ ausfällt,
  • der Vertragspartner sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte oder mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug befindet oder
  • über das Vermögen des Vertragspartners die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet worden bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
  • es EuroConnect aufgrund einer grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet unzumutbar wird, die geschuldeten Leistungen weiterhin zu erbringen.

2.5 Bei Vertragsbeendigung gemäß der Ziffer 2.4 sind alle von EuroConnect dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen sowie Hard- oder Software oder Daten, die nicht ausdrücklich an den Vertragspartner übereignet wurden, vollständig, einschließlich etwaiger Sicherungskopien, unverzüglich an EuroConnect zurückzugeben. Im übrigen gilt Ziffer 12.2.

§ 3 Vergütung

3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich EuroConnect an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von EuroConnect genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. EuroConnect ist bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, Teilabrechnungen zu erteilen. Bei Leistungen, die nach Manntagen abgerechnet werden, ist EuroConnect berechtigt jeden erbrachten Manntag abzurechnen.

3.2 Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Vertragspartner die Zustellung durch EuroConnect, ist diese gesondert abzugelten.

3.3 Die Installation oder Wartung gelieferter Ware (insbesondere Hard- und Software), die Einweisung in deren Nutzung und die Umsetzung von Projektergebnissen ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde oder diese aus Gewährleistungsgründen durchzuführen ist – gesondert zu vergüten.

3.4 EuroConnect ist berechtigt, Preise, bei denen es sich nicht um ein einmalig anfallendes Entgelt handelt, nach Vorankündigung mit einer Frist von 2 Monaten zu erhöhen, sofern der Erhöhung sachliche wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen. Dem Vertragspartner steht ein Recht zu, den Vertrag mit Frist von 1 Monat zu dem Termin des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen, wenn die Preisänderung um mehr als 5 Prozent über der marktüblichen Preissteigerung für mit der vertraglich geschuldeten Leistung vergleichbaren Leistungen liegt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von EuroConnect sofort fällig und 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.2 Ist eine Einzugsermächtigung erteilt worden, ist EuroConnect bis auf Widerruf durch den Vertragspartner dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Vertragspartners abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die EuroConnect entstehen.

4.3 Ist die Lieferung von Ware neben einer weiteren Leistung von EuroConnect geschuldet, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die für die weitere Leistung berechneten Beträge verrechnet.

4.4 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

4.5 Sofern EuroConnect auch kostenfreie Leistungen erbringt, besteht kein Anspruch auf deren weitere Erbringung. EuroConnect ist berechtigt, diese Leistungen einzustellen, ohne dass dem Vertragspartner daraus ein Schadenersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.

§ 5 Leistungszeit, Leistungserbringung, Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Liefertermine oder – fristen und Zeiträume der Leistungserbringung, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ungeachtet dessen steht jeder Liefertermin, gleich ob verbindlich oder unverbindlich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung der EuroConnect. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzögerung der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von EuroConnect beruht.

5.2 EuroConnect ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Außerdem ist EuroConnect berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

5.3 Beim Versand von Hard- oder Software geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Vertragspartner über. Auf dessen Wunsch wird die Lieferung auf Kosten des Vertragspartners von EuroConnect gegen Diebstahl, Bruch und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.4 Bei allen mit Bezug zum Internet angebotenen Leistungen gilt, dass eine Erreichbarkeit oder Funktionalität der seitens der EuroConnect vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an externe Netze bzw. Netzbetreiber lediglich bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 98 Prozent im Jahresmittel geschuldet ist. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Infrastruktur der EuroConnect aus technischen oder sonstigen Gründen, die EuroConnect nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist. Dem Vertragspartner steht ein Recht zur gemessen an der Ausfallzeit anteiligen Rückvergütung zu, wenn der von EuroConnect zu vertretende Ausfall länger als 24 Stunden andauert. Hat der Vertragspartner die von ihm angezeigte Störung zu vertreten oder liegt eine von ihm angezeigte Störung nicht vor und hat der Vertragspartner diesen Irrtum vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht, so ist EuroConnect berechtigt, dem Vertragspartner die Kosten für die Störungsbeseitigung bzw. Fehlersuche in Rechnung zu stellen.

5.5 EuroConnect behält sich vor, Änderungen an den angebotenen Diensten und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und/oder der technischen Weiterentwicklung Rechung trägt.

§ 6 Änderung der Leistung auf Wunsch des Vertragspartners

6.1 Vorbehaltlich der Regelung in 6.2 prüft EuroConnect eine nach Vertragsschluss durch den Vertragspartner begehrte Änderung der Leistung von EuroConnect und teilt dem Vertragspartner innerhalb angemessener Frist mit, ob EuroConnect das Änderungsverlangen annimmt. Die Änderung wird nur dann verbindlich vereinbart, wenn EuroConnect ausdrücklich und schriftlich ihre Zustimmung erteilt und der Vertrag entsprechend angepasst wird.

6.2 Bei Consultingleistungen teilt EuroConnect nach Zugang des Änderungsverlangens dem Vertragspartner innerhalb angemessener Frist mit, ob eine umfangreiche Prüfung desselben erforderlich ist. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, so unterbreitet EuroConnect dem Vertragspartner gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung. Binnen 10 Werktagen nach Zugang dieses Angebotes erteilt der Vertragspartner den Prüfungsauftrag oder lehnt ihn ab. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, so unterbreitet EuroConnect entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung oder nimmt das Änderungsverlangen des Vertragspartners an. Der Vertragspartner nimmt ein Realisierungsangebot von EuroConnect innerhalb von 10 Werktagen (Angebotsbindefrist) beginnend ab Zugang an oder lehnt es ab.

6.3 Beide Parteien können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.

6.4 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Werktage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. EuroConnect kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass EuroConnect ihr von der Unterbrechung betroffenes Personal vollständig anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

6.5 Handelt es sich bei dem Änderungsverlangen lediglich um die Verschiebung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins und erfolgt die Mitteilung des Vertragspartners über die gewünschte Lieferverschiebung innerhalb von vierzehn Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin, so behält sich EuroConnect vor, eine einmalige Kostenpauschale von 5 Prozent auf den Listenpreis des Liefergegenstandes in Rechnung zu stellen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von EuroConnect. Der Vertragspartner darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Der Vertragspartner tritt alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der von EuroConnect gelieferten Ware erfüllungshalber – nicht an Erfüllungs statt – ab. EuroConnect nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für EuroConnect, jedoch ohne Verpflichtung für EuroConnect. Erlischt das (Mit-)Eigen-tum von EuroConnect durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Vertragspartners, bei Verbindung wertanteilsmäßig, auf EuroConnect übergehen.

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erbringen.

8.2 Außerdem stellt der Vertragspartner EuroConnect alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, soweit diese keine Geschäftsgeheimnisse sind oder die Zurverfügungstellung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Stellt der Vertragspartner aus einem dieser beiden Gründe erforderliche Informationen nicht zur Verfügung und kann EuroConnect die Leistung aus diesem Grund nicht oder nur zum Teil erbringen, so steht EuroConnect ein Recht zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu. Erweisen sich die vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen oder Unterlagen als fehlerhaft, unvollständig oder objektiv nicht ausführbar, wird der Vertragspartner nach entsprechender Mitteilung durch EuroConnect unverzüglich die erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen vornehmen. Der Vertragspartner zeigt EuroConnect unverzüglich jede Änderung seiner Firma und Rechtsform, seines Geschäftssitzes und im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung schriftlich an.

8.3 Der Vertragspartner hält beim Kauf von Hardware oder bei Erwerb einer Softwarelizenz ein der Leistungsbeschreibung bzw. den Installationsvoraussetzungen entsprechendes System bereit.

8.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Störungen unverzüglich EuroConnect anzuzeigen. Der Vertragspartner unterstützt EuroConnect oder ihre Erfüllungsgehilfen in zumutbarem Umfang bei der Feststellung der Störungsursache sowie bei deren Beseitigung und lässt sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen.

8.5 Sofern dem Vertragspartner Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, hat er diese geheim zu halten. Gibt der Vertragspartner diese Informationen an Dritte weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich, so haftet er für die bei EuroConnect entstehenden Kosten und Schäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich gegenüber EuroConnect anzuzeigen.

8.6 Der Vertragspartner wird mit oder unter den ihm von EuroConnect erbrachten Leistungen keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Der Vertragspartner stellt EuroConnect von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren. In besonderem Maße aber nicht ausschließlich sind von dem Verbot betroffen:

Pornografische oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw. im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich nachhaltig zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist vom Vertragspartner mittels geeigneter technischer oder sonstiger Vorkehrungen Vorsorge zu treffen, damit eine Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

Links- oder rechtsextremistische Propaganda, insbesondere Schriften oder Inhalte, die im Sinne der §§ 86, 86a, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und/oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.

Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten (Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch Dritte.

Es ist Sache des Vertragspartners, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats, zu informieren.

8.7 Der Vertragspartner versendet über die ihm von EuroConnect vermittelte und/oder durch diese vorgehaltene technische Infrastruktur E-Mails nicht in unerlaubter Weise. Insbesondere versendet er keine Massen-E-Mails mit Werbeinhalten oder E-Mails desselben Inhalts an mehrere Empfänger gleichzeitig über E-Mailadressen seiner Domain, ohne zuvor von den jeweiligen Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein oder deren jeweiliges Einverständnis eingeholt zu haben.

8.8 Der Vertragspartner wird eine Beeinträchtigung durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und/oder Daten über die ihm von EuroConnect vermittelte und/oder durch diese vorgehaltene technische Infrastruktur unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.

8.9 Den Verboten aus den vorstehenden Ziffern 8.6, 8.7 und 8.8 unterliegen nicht die Leistungen „Internet Traffic Management“ und „Security“, da eine Mithaftung von EuroConnect in diesen Fällen aufgrund der Natur des zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ausgeschlossen ist.

8.10 Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EuroConnect auf Dritte übertragen.

§ 9 Abnahme und Gewährleistung bei Softwarelizenzverträgen und beim Kauf von Hardware durch den Vertragspartner

9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.

9.2 Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Regelungen über die Gewährleistung nach §§ 434 ff BGB und § 377 HGB.

9.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden, die auf natürliche Abnutzung oder Verschleiß, unsachgemäße Lagerung, Bedienung, Installation oder Benutzung der Ware oder auf Eingriffe, Reparaturen oder Reparaturversuche durch den Vertragspartner oder nicht von EuroConnect autorisierte Dritte zurückzuführen sind. Zudem ist die Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Waren generell ausgeschlossen.

9.4 Die Mängelrüge des Vertragspartners hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, EuroConnect die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach seiner Wahl beim Vertragspartner oder bei EuroConnect zu gestatten. Sofern der Vertragspartner EuroConnect die Überprüfung verweigert, wird EuroConnect von der Gewährleistung befreit.

9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt – abweichend von § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB – 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Sofern EuroConnect nach den vertraglichen Vereinbarungen die Installation der Kaufsache schuldet, beginnt die Frist mit Vornahme der Installation zu laufen. Dies gilt nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Rede steht oder die Haftung von EuroConnect auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen eigenen Pflichtverletzung oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Das gleiche gilt, sofern EuroConnect den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat.

9.6 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von EuroConnect zunächst auf die Reparatur der mangelhaften Sache/Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder auf die Neulieferung/Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache.

9.7 Sofern EuroConnect nicht binnen zehn Werktagen nach dem Zugang der Mängelrüge gegenüber dem Vertragspartner verbindlich erklärt, dass EuroConnect sich entweder verpflichtet den Mangel zu beseitigen oder aber sich gegenüber dem Vertragspartner zur Neulieferung verpflichtet, geht das Wahlrecht auf den Vertragspartner über.

9.8 Dem Vertragspartner steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Beseitigung des Mangels oder die Neulieferung fehlgeschlagen ist. Das gleiche gilt, wenn EuroConnect die Nacherfüllung berechtigt gemäß § 439 Abs. III BGB oder unberechtigt verweigert und für den Vertragspartner die erfolgte Verweisung auf die Nachbesserung/Beseitigung des Mangels/Reparatur unzumutbar ist Der Vertragspartner hat im letzten Fall EuroConnect zuvor – bei angemessener Fristsetzung – zur Neulieferung schriftlich aufzufordern.

§ 10 Haftungsbeschränkung, höhere Gewalt

10.1 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von EuroConnect ist für alle von dieser erbrachten Leistungen gemäß der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt. Davon unberührt bleibt eine etwaige Haftung von EuroConnect nach dem Produkthaftungsgesetz

10.2 EuroConnect haftet stets in voller Höhe, wenn EuroConnect der Vorwurf des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels trifft. Ebenso haftet EuroConnect unbeschränkt aus der vertraglichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

10.3 EuroConnect haftet zudem stets in voller Höhe und unbeschränkt für verursachte Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen ungeachtet dessen, ob die Verletzung durch EuroConnect selbst, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verschuldet worden ist.

10.4 EuroConnect haftet zudem stets unbeschränkt bei grobem eigenem Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) und bei grobem Verschulden ihrer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter.

10.5 EuroConnect haftet dem Grunde nach auch bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. „Kardinalpflichten“). Dies gilt auch, soweit die Pflichtverletzung von leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen begangen worden ist.

10.6 EuroConnect haftet bei Pflichtverletzungen, die nicht die Verletzung von Kardinalpflichten bedeuten, dem Grunde nach für grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn EuroConnect kann sich kraft Handelsbrauchs von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freizeichnen.

10.7 In den Fällen der Absätze 10.5 und 10.6 ist die Haftung von EuroConnect der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.8 Schadenersatzansprüche gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB (Verzögerungsschaden) werden der Höhe nach auf 5 Prozent des Nettoverkaufspreises begrenzt. Dies gilt nicht, sofern ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 HGB vorliegt.

10.9 Weder der Vertragspartner noch EuroConnect haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder teilweise auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht, wie z. B. Streik, Aussperrung und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse höherer Gewalt bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von EuroConnect oder deren Unterlieferanten bzw. Unterauftragnehmern eintreten. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen ist EuroConnect von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit und bei anschließender Unzumutbarkeit der Leistungserbringung zum Rücktritt vom gesamten oder von einem Teil des Vertrages berechtigt. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Vertragspartner zum Rücktritt, soweit noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

§11 Einhaltung von Export und/oder Importbestimmungen durch den Vertragspartner / Freistellung

11.1 Es ist dem Vertragspartner bekannt, dass die von EuroConnect gelieferten Produkte einschließlich etwaiger Systemsoftware gegebenenfalls Export- und/oder Importbestimmungen, insbesondere Export und/oder Importverboten, unterliegen können. Der Vertragspartner verpflichtet sich und ist verantwortlich dafür, dass er diese Bestimmungen einhält und befolgt; er hat sich über die geltenden Bestimmungen gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats auf seine Kosten zu informieren.

11.2 EuroConnect wird sich bemühen, den Kunden auf entsprechende Anfrage durch Nachfrage bei dem jeweiligen Produkthersteller über die geltenden Bestimmungen zu informieren, wobei dies an der Verantwortlichkeit des Vertragspartners nach vorstehender Ziffer 11.1 nichts ändert.

11.2 Der Vertragspartner stellt EuroConnect von allen Ansprüchen aus der Verletzung der vorstehenden Ziffern 11.1 durch den Vertragspartner (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei.

§ 12 Rechte Dritter

12.1 Der Vertragspartner verstößt mit oder unter den ihm von EuroConnect erbrachten Leistungen nicht gegen Rechte Dritter oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die von ihm im Internet angebotenen, vorgehaltenen, bereitgestellten, genutzten, gespeicherten, verbreiteten oder zugänglich gemachten Inhalte verstoßen nicht gegen Rechte Dritter.

12.2 Wird EuroConnect von Dritten wegen einer angeblichen Verletzung fremder Rechte in Anspruch genommen, so ist EuroConnect berechtigt, ihre Leistung vorübergehend einzustellen. EuroConnect trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht. EuroConnect ist jedoch verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme zu informieren. EuroConnect nimmt die Leistungserbringung wieder auf, wenn der Vertragspartner zweifelsfrei nachweisen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht oder nicht weiter zu befürchten ist.

12.3 Der Vertragspartner stellt EuroConnect hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtung aus der obigen Ziffer 12.1 beruhen.

§ 13 Vertragsbeendigung

13.1 EuroConnect steht über die in Ziffer 2.4 geregelten Fälle hinaus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung und zwar nach eigenem Ermessen fristlos oder fristgebunden zu, wenn der Vertragspartner gegen seine sich aus den Ziffern 8.6 und 12.1 ergebenden Verpflichtungen verstößt. Eine Rechtswidrigkeit oder Verletzung von Rechten Dritter oder datenschutzrechtlicher Vorschriften ist dann anzunehmen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig ist oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung vorliegt oder ein von EuroConnect beauftragter und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt diese bejaht.

13.2 Mit Vertragsbeendigung ist EuroConnect berechtigt, die Leistungen ohne weitere Vorankündigung einzustellen. So können je nach vom Vertragspartner genutzter Leistung insbesondere der Server oder das Internetangebot des Vertragspartners vom bzw. aus dem Internet genommen werden und/oder der E-Mail-, ftp-, und/oder news-Dienst eingestellt werden, so dass der Vertragspartner nicht mehr über das Internet zu erreichen ist.

§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich auch über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinaus, alle ihnen von der anderen Vertragspartei bekannt gewordenen und von dieser als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere keinem Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt insbesondere auch für alle Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche betriebliche Informationen, einschließlich des Know-how. Dies gilt hingegen nicht für Informationen, die zur Veröffentlichung freigegeben bzw. bereits rechtmäßig öffentlich bekannt oder zugänglich waren oder dies nach Vertragsschluss werden. Außerdem gilt dies nicht, wenn die betroffene Vertragspartei schriftlich ihr Einverständnis zur Weitergabe der Informationen erteilt.

14.2 EuroConnect ist darüber hinaus berechtigt, Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, mit denen EuroConnect zusammenarbeitet, Daten über Vertragsabschluss und -beendigung zu übermitteln und Auskünfte über den Vertragspartner einzuholen. EuroConnect kann diesen Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Vertragspartner oder zur Anschrift des Vertragspartners zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. EuroConnect benennt dem Vertragspartner auf Anfrage die Anschriften der vorbenannten Unternehmen, an die unternehmensbezogene Daten des Vertragspartners weitergegeben wurden.

§ 15 Sonstiges

15.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bonn.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der jeweilige Sitz der EuroConnect, dies ist zur Zeit Bonn.

15.3 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) wird hiermit abbedungen.

Besondere Bedingungen

Besondere Bedingungen für Sprachdienste & Internet Access

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen für alle Verträge zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner, soweit „Sprachdienste“ oder „Internet Access“ Gegenstand des Vertrages sind.

1.2 In den Bereichen Sprachdienste und Internet Access ist EuroConnect lediglich Vermittler der Leistungen von Dritten Diensteanbietern (wie zum Beispiel MCI). Die jeweils aktuelle Liste dieser Diensteanbieter ist unter dem URL: „http://www.euroconnect.de/access.htm“ jederzeit abrufbar. Insofern finden hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen dieser Diensteanbieter, die dem Vertragspartner im Rahmen der Angebotserstellung durch EuroConnect zur Verfügung gestellt werden, Anwendung.

1.3 EuroConnect vermittelt dem Vertragspartner lediglich den von ihm gewählten Sprachdienst bzw. Internet Access. Es kommt insoweit ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Diensteanbieter zustande. Eine vertragliche Bindung zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner wird im Rahmen der Leistungen Internet Access und Sprachdienste in keinem Fall begründet. Der Vertragspartner kann damit das Netz des jeweiligen Diensteanbieters zur aktiven und passiven Sprach- und Datenkommunikation nutzen. Weitere Einzelheiten sind in den für das Angebot gültigen Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Diensteanbieters geregelt.

§ 2 Gewährleistung / Haftung

EuroConnect übernimmt für die Leistungen der Diensteanbieter im Sinne des vorstehenden § 1, die nicht von EuroConnect erbracht werden, keinerlei Gewährleistung und/oder Haftung, insbesondere nicht für die ständige Verfügbarkeit der jeweiligen Dienste und damit für die jederzeitige Erbringung der Leistungen dieser Diensteanbieter.

Besondere Bedingungen für Access Event

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen für alle Verträge zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner, soweit „Access Event“ Gegenstand des Vertrages ist.

1.2 EuroConnect stellt dem Vertragspartner hier einen zeitlich befristeten Internetanschluss zur Verfügung. Beinhaltet sind die Bereitstellung eines Zugangssystems, eines Internetzugangs sowie zwischen den Parteien vereinbarte Supportleistungen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung „Access Event“ geregelt, die Vertragsbestandteil wird. Die Leistungsbeschreibung ist unter dem URL: „http://www.euroconnect.de/aetlb.htm“ abrufbar. Die dortigen Angaben stellen keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von EuroConnect dar.

§ 2 Weitere Pflichten des Vertragspartners / Zugangssystem

2.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Zugangssystem, einschließlich Zubehör, schonend zu behandeln und nach Ende der Laufzeit des Vertrages unverzüglich an EuroConnect auf seine Kosten und Gefahr per Post oder Kurierdienst zurückzusenden.

2.2 Da die unverzügliche Rücksendung des Zugangssystems durch den Vertragspartner für eine Weitervermietung des Zugangssystems durch EuroConnect zwingend erforderlich ist, ist der Vertragspartner zur Entrichtung einer Vertragsstrafe in Höhe von 90 Prozent des jeweiligen Wiederbeschaffungspreises verpflichtet, wenn er die Rücksendung des Zugangssystems nicht so rechtzeitig veranlasst, dass das Zugangssystem innerhalb einer Frist von 14 Tagen beginnend mit dem dem Ende der Laufzeit des Vertrages folgenden Tag bei EuroConnect eingeht. Dies gilt nicht, wenn den Vertragspartner an dem nicht fristgemäßen Eingang kein Verschulden trifft.

§ 3 Gewährleistung hinsichtlich des Zugangssystems

EuroConnect stellt sicher, dass das dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Zugangssystem als solches ohne wesentliche Fehler arbeitet.

Besondere Bedingungen für IP-bezogene Leistungen (u.a. Server Betrieb und -Konfiguration, Web-Housing (Plus), Web-Hosting, Domainregistrierungen)

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen für alle Verträge zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner, wenn durch EuroConnect IP-bezogene Leistungen im Rahmen des Betriebs von zum Beispiel DNS, WWW-, Mail-, News-, ftp-, und/oder Datenbank-Servern erbracht werden und soweit „Server-Betrieb“, „Web-Housing“, „Web-Housing-Plus“ oder „Web-Hosting“ Gegenstand des Vertrages sind.

1.2 EuroConnect betreibt einen oder mehrere der in § 1 benannten Server, wobei es sich entweder um einen Server des Vertragspartners (§ 2) oder einen Server von EuroConnect handelt, der dem Vertragspartner jeweils zur Verfügung gestellt wird (§ 3). Weitere Einzelheiten sind hinsichtlich der Leistungen „Web-Housing“, „Web-Housing-Plus“ und „Web-Hosting“ in der Leistungsbeschreibung „Web-Serving“ geregelt, die Vertragsbestandteil wird. Die Leistungsbeschreibung ist unter dem URL „http://www.euroconnect.de/web.htm“ abrufbar. Für den Betrieb anderer Server sind weitere Einzelheiten gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung „Server-Betrieb“ geregelt, die Vertragsbestandteil wird, insofern der Vertragspartner diese von EuroConnect im Rahmen des Vertragsschlusses erhalten hat. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von EuroConnect dar.

§ 2 Betrieb eines eigenen Servers des Vertragspartners

2.1 EuroConnect bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit, einen ihm gehörenden und ausschließlich von ihm eingerichteten und betriebenen Server im Rechenzentrum von EuroConnect aufzustellen. EuroConnect stellt den für die Aufstellung des Servers benötigten Platz in seinem Rechenzentrum zur Verfügung.

2.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, zur Einrichtung, Wartung und Pflege des Servers und der darauf gespeicherten Daten nach Absprache mit EuroConnect während der Geschäftszeiten das Rechenzentrum von EuroConnect zu betreten. Dabei ist auf die Belange von EuroConnect Rücksicht zu nehmen. EuroConnect kann verlangen, dass der Vertragspartner den Server für aufwendigere Arbeiten aus dem Rechenzentrum von EuroConnect vorübergehend entfernt.

2.3 EuroConnect greift auf den Server des Vertragspartners nicht zu. Der Vertragspartner ist selbst für den Server voll verantwortlich. EuroConnect hat – vorbehaltlich einer hiervon abweichenden schriftlichen Regelung – keinerlei Zugang und/oder Passwort, um auf den Server und die dort abgelegten Programme und/oder Daten zuzugreifen.

2.4 Der Vertragspartner kann jederzeit die Herausgabe seines Servers mit einer Frist von einer Woche verlangen, es sei denn EuroConnect macht berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Davon unberührt bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners aus diesem Vertrag.

2.5 Der Server ist vom Vertragspartner vollständig und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen und hat die gesamte für eine Internetanbindung erforderliche Hard- und Software zu enthalten. Der Vertragspartner verbringt den Server auf eigene Kosten in das Rechenzentrum von EuroConnect.

2.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Server und die auf ihm befindlichen Hard- und/oder Softwarekomponenten ordnungsgemäß zu warten und zu pflegen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von dem Server keine Gefahr für andere Rechtsgüter ausgeht. Für Schäden, die von dem Server an anderen Rechtsgütern verursacht werden, ist der Vertragspartner verantwortlich; er verpflichtet sich eine entsprechende Versicherung in angemessenem Umfang abzuschließen und diese EuroConnect auf Verlangen vorzulegen. Der Vertragspartner stellt EuroConnect von jedweden eigenen oder Ansprüchen von Dritten frei, die aus solchen Schäden resultieren.

2.7 Der Vertragspartner sichert die sich auf seinem Server befindlichen Daten. Auf Wunsch und nach einer gesondert zu treffenden Regelung übernimmt EuroConnect im einzelnen zu definierende „Remote Hands“ und/oder Backup-Dienstleistungen. Die gegebenenfalls von EuroConnect angefertigten Backups werden in einem feuerfesten Tresor (Einbruchschutz: VDS Klasse 1 / Feuerschutz: 120 DIS) gelagert.

2.8 Das Internetangebot des Vertragspartners enthält die Nennung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (zum Beispiel im Rahmen der Impressumspflichten).

§ 3 Betrieb eines Servers des Vertragspartners auf einem (virtuellen) Server von EuroConnect

3.1 EuroConnect bietet die Betreuung eines Servers an, der auf einem virtuellen Server von EuroConnect entweder unter einer festen IP-Adresse oder einer eigenen Domain des Vertragspartners von EuroConnect betrieben wird. EuroConnect übermittelt dem Vertragspartner einmal monatlich die Anzahl der Zugriffe auf die Internetseiten des Vertragspartners oder gewährt dem Vertragspartner Zugriff auf die seine Internetseite betreffenden Logdateien, die nach dem Wunsch des Vertragspartners gespeichert werden sollen.

3.2 EuroConnect fertigt in angemessenen Abständen, also in der Regel werktäglich außer samstags, eine Sicherungskopie der sich auf seinem Internetangebot befindlichen Daten an. Die Daten werden in einem Tresor gelagert, dessen Spezifikationen unter der vorstehenden Ziffer 2.7 beschrieben sind.

3.3 Der Vertragspartner ist zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten Dienste verpflichtet. Dies schließt ein, das Internet-Angebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers (zum Beispiel durch stark erhöhtes Trafficvolumen) und eine damit verbundene hohe Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder Ähnliches vermieden wird. EuroConnect wird den Vertragspartner in diesem Fall auffordern, unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner hat EuroConnect spätestens 14 Tage im voraus zu informieren, wenn er ein stark erhöhtes Transfervolumen bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für eine Website).

3.4 Das Internetangebot des Vertragspartners enthält die Nennung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (zum Beispiel im Rahmen der Impressumspflichten).

§ 4 Konnektierung von Domains durch EuroConnect

4.1 Sofern EuroConnect im Rahmen der IP-bezogenen Leistungen im Auftrag des Vertragspartners für diesen Verträge mit Registrierungsstellen von Domains abschließt und/oder zusätzlich als administrativer Kontakt für diese Stellen fungiert, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Vertragsbedingungen des Anbieters von Domainregistrierungen. EuroConnect stellt dem Vertragspartner auf Anfrage die entsprechenden Vertragstexte zur Verfügung. Es gilt folgendes:

4.2 EuroConnect übermittelt im Rahmen der Registrierung einer Domain lediglich die vom Vertragspartner abgefragten Daten an den jeweiligen Vertragspartner von EuroConnect, der diese zum Zwecke der Domainregistrierung an die jeweilige Registrierungsstelle weiterleitet. Eine Registrierung der Domains ist vertraglich nicht geschuldet, da diese lediglich durch die zuständige Registrierungsstelle vorgenommen werden kann. Eine Überprüfung der Verfügbarkeit des gewünschten Domain-Namens oder der Rechtmäßigkeit des Domain-Namens erfolgt durch EuroConnect nicht. Wenn durch EuroConnect eine Abfrage bei der entsprechenden Datenbank der jeweiligen Registrierungsstelle erfolgt, übernimmt EuroConnect keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Auskunft, da eine Aktualität der Datenbank weder überprüft noch durch EuroConnect gewährleistet werden kann. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt nicht.

4.3 EuroConnect übernimmt für die Laufzeit dieser Vereinbarung zusätzlich die Verwaltung der Domain, also die Zahlung der für die Registrierung der Domain erhobenen Gebühren, die notwendigen Handlungen zur Verlängerung der Registrierung sowie die Aktualisierung der Bestandsdaten insoweit erforderlich.

4.4 Im Falle der Nichtverfügbarkeit des gewünschten Domain-Namens ist EuroConnect berechtigt, sich hinsichtlich der Domain vom Vertrag zu lösen. Der Vertragspartner wird hierüber unverzüglich informiert. Der Kunde bevollmächtigt im Falle einer von seiner Anmeldung versehentlich abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt EuroConnect zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.

4.5 Bei der Registrierung einer Domain wird EuroConnect lediglich und ausschließlich als Vermittler tätig. Über die Domainregistrierung kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry) und/oder dem von dieser zur Vergabe von Domains autorisierten Unternehmen (Registrar) zustande.

Bei der Registrierung einer DE-Domain wird EuroConnect zwischen der DENIC (http://www.denic.de) und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Über die Domainregistrierung kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen ihm und der DENIC eG zustande. Um auch für den Fall, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber der DENIC e. G. nicht erfüllt werden, die weiterführende Domain-Inhaberschaft sicher zu stellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise. Diese Liste wie auch die DENIC-Registrierungsbedingungen, sind durch Anklicken der nachfolgenden URLs abrufbar und ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Vertrages:

  • „http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/“
  • „http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html“
  • „http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html“
  • „http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/preisliste.html“

Der Vertragspartner verpflichtet sich im übrigen, sich über die insoweit für Ihn geltenden Bedingungen zu informieren und diese einzuhalten.

4.6 Der Vertragspartner stellt EuroConnect hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtung aus der Ziffer 4 beruhen.

Besondere Bedingungen für Security und Traffic Management

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen für alle Verträge zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner, soweit „Security“ und/oder „Traffic Management“ Gegenstand des Vertrages ist.

1.2 EuroConnect verkauft dem Vertragspartner Softwareprogramme und/oder Hardwareboxen, einschließlich etwaiger ausdrücklich bezeichneter Zusatzprogramme und/oder des jeweils zugehörigen Materials, gemäß der Auftragsbestätigung von EuroConnect. Die Auftragsbestätigung ist Bestandteil dieses Vertrages. Eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Software wird für den Bereich „Security“ unter dem URL: „http://www.euroconnect.de/security.htm“ und für den Bereich „Traffic Management“ unter dem URL: „http://www.euroconnect.de/itm.htm“ vorgehalten.

1.3 Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass die Software und/oder die Hardwarebox(en) für seine Zwecke nutzbar ist und durch ihn eine entsprechende Hardware- und/oder Systemumgebung vorgehalten wird, auf bzw. unter der diese lauffähig installiert und konfiguriert werden können, wobei ein Kauf der von dem Vertragspartner gewünschten Hardware nach gesonderter Vereinbarung auch über EuroConnect möglich ist.

1.4 Nicht in der Leistung „Security“ und/oder „Traffic Management“ enthalten sind (i) Zusatzleistungen durch EuroConnect wie Installation, Konfiguration oder Beratungsleistungen (zum Beispiel im Rahmen der Anschaffung der Soft- und/oder Hardware(boxen) durch Erstellung eines Anforderungsprofils, eines System- und Sicherheitschecks oder Kompatibilitätsprüfungen mit bereits eingesetzten Programmen des Vertragspartners o.ä.), die auf Wunsch des Vertragspartners als Consulting-Dienstleistungen zusätzlich durch EuroConnect erbracht werden; (ii) Softwarepflege und/oder Hardwarewartungsleistungen, deren Erbringung durch EuroConnect zwischen den Parteien gesondert schriftlich zu vereinbaren ist; (iii) die Lieferung von Folge- und/oder Ergänzungsprodukten, Weiterentwicklungen oder Aktualisierungen der gekauften Soft- und/oder Hardware (so beispielhaft Updates, Upgrades, neue Releases, Hardwareaktualisierungen, Optionen etc.) sowie sämtliches vom Hersteller vertriebenes und/oder produziertes Zubehör zu der jeweiligen Soft- und/oder Hardware, soweit eine solche Lieferung durch EuroConnect selbst nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Umfang der Nutzungsberechtigung

Der Umfang der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus den dem jeweiligen Produkt beiliegenden Lizenzbestimmungen des Herstellers, wobei sich hier insbesondere Abweichungen zu Ziffer 2.3 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen ergeben können.

Besondere Bedingungen für Consulting

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen für alle Verträge zwischen EuroConnect und dem Vertragspartner, soweit „Consulting“ Gegenstand des Vertrages ist.

1.2 EuroConnect erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Planung, Entwicklung und Durchführung von Projekten oder Einzelmaßnahmen in Verbindung mit IP-bezogenen Leistungen und in allen Bereichen unternehmensinterner und -externer Kommunikation sowie der IT-Sicherheit. Darüber hinaus übernimmt EuroConnect die Installation und Konfiguration von (einzelnen) Komponenten, eine Sicherheitsüberprüfung des Netzwerkes des Vertragspartners sowie Remote oder Local Administration der Systeme des Vertragspartners.

§ 2 Projektdurchführung

2.1 EuroConnect erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal oder durch Dritte, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert sind.

2.2 Bei Softwareentwicklungen und sonstigen Projekten ist ein Pflichtenheft nur dann zu erstellen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Wird eine solche Vereinbarung getroffen, ist das Pflichtenheft von beiden Parteien zu unterzeichnen; danach wird es Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

2.3 EuroConnect behält sich das Recht vor, insbesondere an Hard- und Software jederzeit Konstruktions- bzw. konzeptionelle Änderungen vorzunehmen, soweit vertragliche Vereinbarungen oder der Inhalt des Pflichtenhefts dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. EuroConnect ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten nachträglich vorzunehmen.

§ 3 Weitere Pflichten des Vertragspartners

3.1 Wenn der Vertragspartner erkennt, dass ein erstelltes Pflichtenheft nicht eindeutig, nicht vollständig oder widersprüchlich ist, so wird er EuroConnect unverzüglich schriftlich eine Ergänzung oder Änderung des Pflichtenheftes vorschlagen. Die Annahme begründeter und sachdienlicher Änderungsvorschläge darf von EuroConnect nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

3.2 Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, einen Ansprechpartner für die Projektarbeit zu benennen und die zügige und reibungsfreie Unterstützung der Projektdurchführung zu gewährleisten.

3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, von allen betroffenen Systemen Sicherungskopien anzufertigen, so dass ein Datenverlust ausgeschlossen ist.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1 Alle Urheberrechte bleiben EuroConnect vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von EuroConnect auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung muss ausdrücklich in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

4.2 Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Vertragspartner nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch EuroConnect durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

4.3 Das Nutzungsrecht an einer von EuroConnect entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Vertragspartners. Der Vertragspartner darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.

4.4 Wird hiervon abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk von EuroConnect sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

§ 5 Schutzrechte Dritter

5.1 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, benachrichtigt der Vertragspartner EuroConnect unverzüglich schriftlich. Der Vertragspartner wird ohne vorherige Zustimmung von EuroConnect keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen, nicht ohne vorherige Zustimmung durch EuroConnect über den Streitgegenstand verfügen und EuroConnect auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

5.2 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von EuroConnect eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, kann EuroConnect wahlweise folgendes unternehmen:

  1. Den Vertragsgegenstand so ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
  2. Dem Auftraggeber das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
  3. Den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Vertragspartners entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
  4. Den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Vertragspartner das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. Diese Möglichkeit ist jedoch erst zulässig, wenn vermöge der anderen aufgeführten Möglichkeiten keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann.

5.3 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Vertragspartner stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Vertragspartner geändert oder zusammen mit nicht von EuroConnect gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

5.4 Soweit der Vertragspartner die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen EuroConnect ausgeschlossen.

5.5 Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners unterliegen den in § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Beschränkungen.


 
Letzte Änderung: 06.2010
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